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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Angela Kutter, Zumpestr. 4, 81675 München, info@angelakutter.de

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma (Kleinunternehmen gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) Angela Kutter mit ihren Vertragspartnern. Vertragspartner ist wer persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über die Homepage “www.angelakutter.de” oder auf eine andere Art und Weise einen verbindlichen Termin zur Erbringung von Dienstleistungen mit Angela Kutter vereinbart.

 

1.2 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen diese einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1 Angela Kutter bietet ihre Tätigkeit als Make Up Artist & Hairstylist im Rahmen von Foto-, Fernseh,- Filmproduktionen und Events zu dem vertraglich vereinbarten Zweck an. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit Angela Kutter an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie schriftlich durch Angela Kutter anerkannt werden.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Die Aufstragserteilung des Auftragsgebers wird grundsätzlich durch Angela Kutter schriftlich bestätigt. Im Falle einer Buchung, bei welcher der Auftraggeber nur zwischengeschaltet ist, muss spätestens bei der Buchung bzw. Auftragsbestätigung der Auftraggeber den endgültigen

Vertragspartner Angela Kutter nennen und gegebenenfalls seine Vollmacht, für den Vertragspartner einen Vertrag abschließen zu dürfen, schriftlich nachweisen.

 

3.2 Festbuchung: Eine Festbuchung stellt für Angela Kutter und den Auftraggeber eine verbindliche Auftragserteilung zu einem festgelegtem Termin dar. Im Falle einer Festbuchung steht Angela Kutter das vereinbarte Honorar auch dann ganz oder teilweise zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die Angela Kutter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird oder werden kann (Siehe Pkt. Ausfallhonorar). Der Honoraranspruch besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Festbuchung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt gegenüber Angela Kutter absagt. Es gelten die Preise laut Preisliste bzw. die vereinbarten Preise.

 

3.3 Optionen sind Reservierungen für Leistungen zu einem verbindlich festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfragen bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer Festbuchung führt.

 

4. Kosten/Zeiten/Storno/Reisekosten

 

Es gelten die Preise laut Preisliste bzw. nach Vereinbarung. Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Angela Kutter zählt zu den Kleinunternehmern gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Umsatzsteuerfrei aufgrund der

Kleinunternehmerregelung).

 

4.1 Arbeitszeiten:

Angela Kutter kann für „halbe Tage“ oder „ganze Tage“ gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher grundsätzlich Halbtages- oder Tageshonorare vereinbart. Halber Tag: bis 4 Stunden Ganzer Tag: bis 10 Stunden

Für jede angefangene, über die 10 Stunde hinausgehende Stunde beträgt der

Mehrarbeitszuschlag 25% der Tagesgage.Fallen über die bereits gebuchten Tage zusätzliche Produktionstage an oder wird die Durchführung des Auftrags verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht von Angela Kutter zu vertreten sind, steht Angela Kutter für die weitergehende Leistung ein zusätzliches Honorar, das im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar steht, zu. Gründe hierfür können sein: Nachträglich abweichende Wünsche des Auftraggebers vom Briefing; schlechtes Wetter; nicht rechtzeitige Bereitstellung von Produkten durch den Kunden; Nichterscheinen der Modelle; Reisegepäckverlust etc. Die Fremd- und Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand.

 

4.3 Fremd- und Nebenkosten:

 

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Material- und Stylingkosten, Requisiten, Leihgebühren etc.) in voller Höhe zu tragen und im Voraus als Akonto-Zahlung in voller Höhe an Angela Kutter zu zahlen. Evtl. Reise-/ Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Sonstige Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes und des Wirkungsbereiches von Angela Kutter hat der Auftraggeber nach den aktuellen steuerlichen Vorschriften oder lt. Beleg zu übernehmen. Ansonsten ist Angela Kutter nicht verpflichtet ihre Leistung in dem vereinbarten, vollen Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist Angela Kutter berechtigt, zusätzlich von ihr erbrachte Leistungen sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

4.4 Auftragsstornierung/Ausfallhonorar:

 

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich. Annulliert der Auftraggeber den Auftrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes oder wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass Angela Kutter dies zu vertreten hat, steht Angela Kutter das vereinbarte Honorar vollständig sowie die bis dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn Angela Kutter mit der Vorbereitung und Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

 

Bei einer Absage der Festbuchung durch den Auftraggeber innerhalb 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von (wenn nicht anders vereinbart):

 

  • bis 7 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 30% des vereinbarten Honorars, Preises

  • bis 3 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 70% des vereinbarten Honorars, Preises

  • bis 24 Stunden vor dem Leistungszeitpunkt, 100% des vereinbarten Honorars, Preises

 

Eine „Wetterbuchung“ muss vom Auftraggeber im Voraus mitgeteilt und zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden sein. In der Auftragsbestätigung wird dies ebenfalls ausdrücklich mit „Wetterbuchung“ bezeichnet. D.h. im Falle, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, muss der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins, bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an Angela Kutter ein Honorar zahlen zu müssen. Angela Kutter ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, daß die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche von Angela Kutter in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare an Angela Kutter zu entrichten.

 

4.5 Anreise - Reisekosten:

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag und/oder eine Rückreise am folgenden Tag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so können grundsätzlich Reisetage nach zeitlichem Aufwand berechnet werden. Ein Kilometergeld im Stadtgebiet München ist inbegriffen. Jeder weitere Kilometer beträgt 0,30 Cent.

 

5. Rechnung/Fälligkeit

 

Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung sofort fällig. Der Rechnungsbetrag kann überwiesen werden oder wenn vereinbart, am Tag der Leistung nach erbrachter Leistung, bar bezahlt werde

 

6. Nichterbringen der Dienstleistung/ Krankheitsfall des Auftragnehmers

Sollte Angela Kutter ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird Angela Kutter sich nach besten Kräften bemühen -soferne nicht anders vereinbart -einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Angela Kutter in diesem Falle nicht.

 

7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Angela Kutter ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen sowie Preise jederzeit zu ändern.

 

8. Haftung

 

Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen. Für sonstige Schäden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handeln gehaftet.

 

9. Sonstiges

 

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit der AGB im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Angela Kutter. Auch bei im Ausland erbrachten Dienstleistungen gilt deutsches Recht als vereinbart.

 

10. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gerichtsstand

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.10.2022 bis auf Weiteres.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

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